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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

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Klage vor dem Finanzgericht

Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid wurde von der Behörde abgewiesen? Die einzige Möglichkeit, jetzt noch Recht zu bekommen, ist die Erhebung einer Klage vor den Finanzgerichten. Wie diese abläuft, welche Voraussetzungen ihr Erfolg hat und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze

 

- Sie können gegen einen Steuerbescheid klagen, wenn Ihr Einspruch zuvor erfolglos war

 

- Hierfür muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzgericht schriftlich Klage erhoben werden, in der Kläger, Beklagter, das Klagebegehren und der Steuerbescheid genau bezeichnet werden

 

- Die Erfolgsaussichten der Klage sollten Sie vorab beurteilen lassen –  denn wenn Sie die Klage verlieren, müssen Sie auch deren Kosten tragen

Wann der Rechtsweg vor den Finanzgerichten eröffnet ist, bestimmt § 33 FGO. Besonders relevant sind hierbei die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten – denn dazu zählen auch Steuerbescheide. Wenn Ihr Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid erfolglos war, sollten Sie eine Klage vor den Finanzgerichten in Betracht ziehe

Was sind die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage?

 

Der Erfolg Ihrer Klage hängt von einigen formalen Voraussetzungen ab. Die wichtigsten Voraussetzungen haben wir im Überblick für Sie zusammengefasst:

Vorverfahren

 

Vor Erhebung der Klage müssen Sie in der Regel ein Vorverfahren erfolglos durchgeführt haben. Zunächst ist also Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen Wenn die Behörde eine ablehnende Entscheidung über Ihren Einspruch erlässt, können Sie vor dem Finanzgericht klagen. Ausnahmsweise kommt eine Klage auch ohne Vorverfahren in Betracht: Zum einen dann, wenn die Behörde diesem Vorgehen zugestimmt hat („Sprungklage“). Zum anderen, wenn Sie zwar Einspruch eingelegt haben, die Behörde aber nicht in angemessener Frist über diesen entschieden hat. Diese sogenannte Untätigkeitsklage ist jedoch in aller Regel nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des Einspruchs zulässig.

Klagefrist

 

Die Klage muss innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung erhoben werden.

Beklagter

 

Beklagter ist die Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat. Im Falle der Anfechtung eines Steuerbescheids ist die Klage also gegen das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, zu richten.

Zuständiges Gericht

 

Zuständig ist das Finanzgericht, in dessen Bezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat. In den meisten Bundesländern gibt es ohnehin nur ein einziges Finanzgericht.

Form

 

Die Klage muss grundsätzlich schriftlich erhoben werden. Das bedeutet, Sie müssen eine eigenhändig unterzeichnete Klageschrift bei Gericht einreichen. Möglich ist daneben auch die Klageerhebung per Fax. Per E-Mail kann die Klage nur mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden – darüber verfügen Privatpersonen in der Regel nicht! Praktisch ist daher nur die Klageerhebung per Brief oder Fax ratsam.

Inhalt

 

Die Klageschrift muss mindestens folgende Angaben enthalten:

- Kläger und Beklagten

- Gegenstand des Klagebegehrens (Was wollen Sie mit der Klage erreichen?)

- Genaue Bezeichnung von Steuerbescheid und Einspruchsbescheid

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

 

Wie auch die Einlegung des Einspruchs hat auch die Einreichung der Klage keine aufschiebende Wirkung; Sie müssen also zunächst den vom Finanzamt geforderten Betrag zahlen. Die einzige Möglichkeit, die Zahlung bis zum Ende des Einspruchs- oder Gerichtsverfahrens aufzuschieben ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Ein solcher ist beim Finanzamt zu stellen. Nur wenn dieser erfolglos war, können sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen.

Wie läuft das Verfahren ab?

 

Nach Eingang Ihrer Klage bei Gericht werden zunächst Schriftsätze ausgetauscht, in denen Kläger und Beklagter ihre Ansichten darlegen können. Daraufhin wird das Gericht entweder einen Erörterungstermin im Vorfeld anberaumen oder direkt einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen.

Das Finanzgericht besteht entweder aus einem Einzelrichter oder einem Senat, der mit drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt ist. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung, die öffentlich ist, wird das Gericht den wesentlichen Inhalt der Akten vortragen. Daraufhin können die Beteiligten sich äußern. Die Sache wird sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erörtert. Letztlich wird das Gericht die Verhandlung schließen.

Im gesamten Verfahren und insbesondere in der mündlichen Verhandlung bestehen viele mögliche Fehlerquellen. Schon kleinste Verfahrensfehler können den Erfolg Ihres Prozesses gefährden. Daher sollten Sie einen Spezialisten mit Ihrer Vertretung betrauen. Nach der Beratung ergeht das Urteil regelmäßig noch am gleichen Tag, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Für die vollständige schriftliche Begründung des Urteils hat das Gericht höchstens fünf Monate Zeit.

Insgesamt müssen Sie für das Verfahren viel Geduld mitbringen: Klagen vor den Finanzgerichten dauern in der Regel sehr lange – häufig sogar ein bis zwei Jahre.

Brauche ich einen Rechtsanwalt für eine Klage vor dem Finanzgericht?

 

Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Das heißt, dass Sie sich theoretisch selbst vertreten könnten. Davon ist aber dringend abzuraten. Das Steuer- und Verfahrensrecht bietet viele Fallstricke, die nur ein Fachmann kennt. Daher sollten Sie spätestens für die Erhebung der Klage einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der auf Steuersachen spezialisiert ist.

Was kostet eine Klage vor dem Finanzgericht?

 

Im Gegensatz zum Einspruch ist eine Klage vor dem Finanzgericht kostenpflichtig.

Neben den Rechtsanwaltskosten fallen auch Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) an. Bestimmt wird die Gerichtsgebühr anhand des Streitwerts. Dieser kann bei einer Anfechtung eines Steuerbescheids grundsätzlich anhand des Unterschieds zwischen der festgesetzten und beantragten Steuer errechnet werden.

Allerdings wird der Mindeststreitwert bei 1.500,00 € angesetzt. Der Gebührensatz für eine Klage vor den Finanzgerichten beträgt 4,0.

 

Beispiel: Sie klagen mit dem Ziel, eine Steuerminderung von 500,00 € zu erreichen. Der Wert der Gebühr bei einem Mindeststreitwert von 1.500,00 € beträgt 78,00 €. Der Gebührensatz beträgt 4,0. Damit ergibt sich eine Gerichtsgebühr von 312,00 €.

 

Die Prozesskosten sind von demjenigen zu tragen, der den Rechtsstreit verliert. Gewinnen Sie den Prozess nur teilweise, werden auch die Kosten zwischen Ihnen und der Behörde aufgeteilt.

Nach Einreichung der Klage müssen Sie die vorläufige Gerichtsgebühr an das Finanzgericht zahlen. Dieser Betrag wird später auf die Gerichtskosten angerechnet.

Was, wenn die Klage nicht erfolgreich sein sollte?

 

Bekommen Sie vor dem Finanzgericht kein Recht, bleibt Ihnen gegebenenfalls noch die Möglichkeit, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einzulegen. Grundsätzlich muss das Finanzgericht hierfür die Revision zugelassen haben. Beachten Sie aber, dass der Bundesfinanzhof eine reine Rechtsmittelinstanz ist. Tatsachenfragen müssen daher spätestens beim Finanzgericht geklärt werden.

Die Klage vor dem Finanzgericht im Überblick

 

Wenn Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid erfolglos war, sollten Sie eine Klage vor dem Finanzgericht in Betracht ziehen. Diese muss innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung in schriftlicher Form beim Finanzgericht eingereicht werden. Aufgrund der formalen Voraussetzungen und zahlreicher Fallstricke ist die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt dringend geboten.

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