top of page

Überentnahme bei Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen betrieblichen Bereich

9. Apr. 2020
1 Min. Lesezeit

Die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung stellt weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG dar, wenn der Vorgang zum Buchwert stattgefunden hat. Insofern löst sie auch keine Überentnahme aus.

BFH 22.9.2011, IV R 33/08

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Zweigstelle

Frankfurt:

Zweigstelle Mannheim:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page