1. Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns.
2. Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmen-Überschussrechnung des § 4 Abs. 3 EStG fortgelten, muss bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG kein Übergangsgewinn ermittelt werden.
EStG § 4 Abs 1, § 4 Abs 3, § 13a Abs 3, § 13a Abs 4, § 13a Abs 7
GG Art 3 Abs 1
AO1977Anp/StRÄndG
Quelle: BFH v. 23. 11. 2022 - VI R 31/20
Comments