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Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde nicht abziehbar

Entstehen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde und übernimmt er zusätzlich die Steuer, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, ist der Steuerpflichtige nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 € übersteigt.

BFH 30.3.2017, IV R 13/14

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