Die Kostenübernahme der Urlaubsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH stellt eine vGA dar. Eine pauschale Besteuerung i. S. v. § 37b EStG kommt nicht in Betracht (FG Nürnberg 13.10.20, 1 K 1065/19, NZB BFH I B 80/20).
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