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Überschreitung der Freigrenze anlässlich eines Firmenjubiläums

Die Freigrenze von 110 € für Aufwendungen eines Arbeitgebers anlässlich eines Firmenjubiläums ist ungeachtet des besonderen Anlasses der Betriebsveranstaltung und der Größe sowie der Bedeutung für die Firmengruppe maßgebend. Schließlich ist auch eine solche Feier eine übliche Veranstaltung.

FG Düsseldorf 7.10.2010, 16 K 1295/09 u.a.

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