Das FG Köln hat sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG befasst. Es hat sich dabei mit dem Fall auseinandergesetzt, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an eine nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen.
FG Köln 30.3.2017, 15 K 2258/14
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