top of page

Abgrenzung zwischen Dauerschuld und Finanzierung laufender Geschäftsvorfälle

Ob im Einzelfall die Finanzierung laufender Geschäftsvorfälle oder eine Dauerschuld vorliegt, obliegt der von der Tatsacheninstanz vorzunehmenden Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse. Bei Verbindlichkeiten aus einem unechten Provisions-Factoring handelt es sich um sog. gewerbesteuerliche Dauerschulden.

BFH 24.5.2011, I R 104/10

תגובות


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page