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Abzinsung eines Darlehens trotz nachträglicher Zinsvereinbarung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind in der Bilanz Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Für die Bilanzierung maßgebend sind die Verhältnisse zum jeweiligen Bilanzstichtag; danach eintretende Umstände - wie nachträgliche Zusatz- bzw. Aufhebungsvereinbarungen - wirken steuerlich nicht zurück.

FG Köln 1.9.2016, 12 K 3383/14

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