top of page

Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen im Rahmen einer Verkaufskommission

Verkaufsfördernde Maßnahmen (Bewirtungsaufwendungen, Geschenke), die eine Konzerngesellschaft als Kommissionär im Vertriebsgebiet gegenüber ihren Kunden vornimmt, sind als Betriebsausgaben anzusehen. Für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit gilt § 4 Abs. 5 EStG entsprechend.


FG Hessen 21.8.19, 4 K 2370/17, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215165

Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/4-estg-abzugsfaehigkeit-von-bewirtungsaufwendungen-im-rahmen-einer-verkaufskommission-f128412


bottom of page