Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ist auch auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen.
Quelle: BFH 1.7.21, VIII R 9/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 225180, BFH 1.7.21, VIII R 15/20, Abruf-Nr. 225181
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