Erbringt ein Unternehmer ausschließlich Leistungen, welche von Klienten im Rahmen ihres persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG 2013.
Quelle: FG Hessen 20.10.21, 1 K 736/19, Rev. BFH V R 1/22, iww.de/astw, Abruf-Nr. 227064
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