Die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung verletzt nicht das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG. Die Anrechnung vermindert nicht den als Eigentum geschützten Steuererstattungsanspruch und steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen wie das Arbeitslosengeld II sind letztlich nicht als Eigentum geschützt.
BVerfG 8.11.2011, 1 BvR 2007/11
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