Arbeitszimmer muss für eine berufliche Tätigkeit nicht erforderlich sein
- Ibrahim Cakir
- 6. Apr. 2022
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Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung (BFH 3.4.19, VI R 46/17).

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