top of page

Arbeitszimmer sind trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Es besteht im Wege der Revision die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (Az.: GrS 1/06) und der BFH-Entscheidung vom 24.2.2011 (Az.: VI R 12/10), im Hinblick auf den Aufteilungsmaßstab klären zu lassen.

FG Köln 19.5.2011, 10 K 4126/09

 
 
 

Comentarios


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page