Ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch darf vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden. Dies gilt auch für Ansprüche, die der Schuldner nach Einstellung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase erwirbt.
BFH 22.5.2012, VII R 58/10
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