Erzielt der Steuerpflichtige mehrere Versorgungsleistungen ‒ auch aus unterschiedlichen Einkunftsarten ‒ ist der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG quotal auf alle Versorgungsbezüge zu verteilen.
FG Köln 26.6.19, 14 K 2436/18, Rev. zugelassen, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215166
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