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Auslagerung von Betriebsgrundlagen bei Übertragung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen

Wird ein Anteil an einem Betrieb oder einem Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, darf die Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG nur dann zu Buchwerten erfolgen, wenn sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen mitübertragen wurden. Doch was passiert, wenn taggleich die wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen übernommen wurden?


Quelle: Einkommensteuer | Auslagerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen bei Übertragung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen (iww.de)

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