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Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags scheidet nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG auch dann aus, wenn der Gesellschafter nicht gewerbesteuerpflichtig ist.


FG Düsseldorf 3.9.20, 9 K 3300/18, Rev. beim BFH unter IV R 25/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218780

Quelle: https://www.iww.de/astw/gewerbesteuer/gewerbesteuer-ausschluss-der-erweiterten-gewerbesteuerkuerzung-f133915


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