Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags scheidet nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG auch dann aus, wenn der Gesellschafter nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
FG Düsseldorf 3.9.20, 9 K 3300/18, Rev. beim BFH unter IV R 25/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218780
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