§ 32 Abs. 4 S. 2 u. 3 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Mit den in § 32 Abs. 4 EStG enthaltenen Regelungen will der Gesetzgeber Eltern volljähriger Kinder (nur) in "typischen Unterhaltssituationen" entlasten. Ferner darf der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Gesetze, vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden.
FG Münster 17.1.2018, 3 K 2555/17 Kg
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