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Ausstellung der sogenannten Dauerüberzahlerbescheinigung

Die sog. Dauerüberzahlerbescheinigung i. S. v. § 44aAbs. 5 Satz 4 EStG darf auf die Namen der mittelbar über eine Personengesellschaft am Gläubiger der Kapitalerträge Beteiligten ausgestellt sein.


FG Münster 27.11.19,13 K 2902/19Kap,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214595

Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/44a-estg-ausstellung-der-sogenannten-dauerueberzahlerbescheinigung-f127467

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