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Bürodienstleistungen an Berufsbetreuer unterliegen der Umsatzsteuer

Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL sind Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder zur Ausübung einer nicht steuerbaren oder steuerfreien Tätigkeit erbringen, steuerfrei, sofern dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Bürodienstleistungen, die eine GbR an selbstständige Berufsbetreuer erbringt, sind insoweit umsatzsteuerpflichtig.

FG Münster 12.1.2017, 5 K 23/15 U

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