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Beginn einer Außenprüfung/Richterablehnung

Eine Außenprüfung kann mit einer an den Steuerpflichtigen ergangenen Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und Ähnlichem begonnen werden und dadurch den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen.


FG Niedersachsen 8.5.19, 4 K 240/18, NZB BFH X B 99/19

Quelle: https://www.iww.de/astw/abgabenordnung/abgabenordnung-beginn-einer-aussenpruefungrichterablehnung-f131252


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