Eine Außenprüfung kann mit einer an den Steuerpflichtigen ergangenen Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und Ähnlichem begonnen werden und dadurch den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen.
FG Niedersachsen 8.5.19, 4 K 240/18, NZB BFH X B 99/19
Comentarios