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Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen

Eine „förderunschädlich“ ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Nicht erforderlich ist, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung noch zertifiziert ist.


BFH 6.11.19,X R 39/17,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214192

Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/22-estg-behandlung-von-kapitalabfindungen-fuer-kleinbetragsrenten-aus-altersvorsorgevertraegen-f127466

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