Eine „förderunschädlich“ ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Nicht erforderlich ist, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung noch zertifiziert ist.
BFH 6.11.19,X R 39/17,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214192
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