Deutschlandweit und insbesondere in Bayern halten Brauereien an der alten Tradition des Haustrunks fest: Jeder Mitarbeiter einer Brauerei bekommt ein bestimmtes Bierkontingent im Monat kostenlos und steuerfrei. Dabei ist die konkrete Biermenge tarifvertraglich geregelt. In Bayern sind dies seit Jahren 18 Liter in der Woche pro Arbeitnehmer. Umsatzsteuerlich führt dies zu unentgeltlichen Wertabgaben.
Quelle: BayLfSt, Vfg. vom 15.9.21, S 7206.2.1/13 St33
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