Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Krieges Russlands gegen die Ukraine
Mit BMF-Schreiben v. 5.10.2022 hat die Finanzverwaltung mit Billigkeitsmaßnahmen auf die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen Russland reagiert.
Quelle: BMF-Schreiben v. 5.10.2022 - IV A 3 - S 0336/22/10004 :001, DOK 2022/0983625
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