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Berücksichtigung der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist. Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat, ist regelmäßig nicht auswärts untergebracht i.S.d. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG.

BFH 19.9.2012, VI R 78/10

 
 
 

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