In der Praxis treten in den Veranlagungsstellen der Finanzämter vermehrt Rückfragen auf, ob notwendige Umfeldmaßnahmen in der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu bescheinigen sind. Die Frage stellt sich insbesondere in Fällen, in denen die jeweilige Umfeldmaßnahme nicht vom ausführenden Fachunternehmen, sondern von einem anderen Unternehmen ausgeführt wurde.
top of page
bottom of page
Comments