Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden.
Quelle: FG Köln v. 10.11.2021 - 12 K 2486/20

Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden.
Quelle: FG Köln v. 10.11.2021 - 12 K 2486/20