Bezirksschornsteinfeger, die wegen Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt wurden, sind unzuverlässig i. S. d. Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes. Darauf weist das VG Trier in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hin (VG Trier 21.10.21, 2 L 3058/21.TR).
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