Das Erfordernis eines Leistungsaustauschs für die Steuerbarkeit von sonstigen Einkünften lässt sich weder der Entstehungsgeschichte von § 22 Nr. 1 EStG noch einer richterlichen Rechtsfortbildung durch den BFH entnehmen. Allerdings wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob der Erhalt von monatlichen Zahlungen aus einem Forschungsstipendium zu steuerbaren sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 S. 3b EStG führt, die Revision zugelassen.
FG Düsseldorf 8.5.2018, 13 K 614/17 E
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