Die Einrichtung eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers führt bei dem Verkauf der selbst bewohnten Eigentumswohnung nicht zur Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts.
Quelle: BFH 1.3.21, IX R 27/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223631

Die Einrichtung eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers führt bei dem Verkauf der selbst bewohnten Eigentumswohnung nicht zur Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts.
Quelle: BFH 1.3.21, IX R 27/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223631