BFH setzt der Verwaltung Grenzen für die Annahme privater Veräußerungsgeschäfte
Die Einrichtung eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers führt bei dem Verkauf der selbst bewohnten Eigentumswohnung nicht zur Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts.
Quelle: BFH 1.3.21, IX R 27/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223631
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