Bei der Vermietung von Pkw-Stellplätzen an Wohnungsmieter handelt es sich um eine Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung. Das hat der BFH geklärt und die Entscheidung der Vorinstanz kassiert. Das FG Thüringen hatte in dem Spezialfall zugunsten des Steuerzahlers auf Steuerpflicht (= Vorsteuerabzug aus Baukosten) votiert.
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