Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungs- Beratungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt.
BGH, Urteil v. 01.07.2014, XI ZR 247/12
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