Mit Schreiben vom 24.3.2011 (- IV C 4 - S 2223/07/0015 :005 DOK 2011/0219607 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan im März 2011 erläutert. Die Maßnahmen betreffen die Bereiche Umsatzsteuer, Spendenaktionen und Spenden, Lohnsteuer sowie die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen.
Das Schreiben ist folgendermaßen aufgebaut:
I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen 1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme 2. Zuwendungen an Geschäftspartner 3. Sonstige Zuwendungen
II. Lohnsteuer 1. Unterstützung an Arbeitnehmer 2. Arbeitslohnspende
III. Spenden
IV. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch die Naturkatastrophen und die weitergehenden Folgen geschädigte Personen
V. Umsatzsteuer
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