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Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern

Die vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleiteten Bonuszahlungen stellen zwar kein Entgelt für Leistungen des Franchisenehmers an den Franchisegeber - etwa in Form der Inanspruchnahme des Warenwirtschaftssystems - dar. Sie können aber den Vorsteuerabzug nachträglich gem. § 17 UStG mindern.

FG Münster v. 5.3.2020 - 5 K 1670/17 U

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