Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern
- Ibrahim Cakir
- 5. Mai 2020
- 1 Min. Lesezeit
Die vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleiteten Bonuszahlungen stellen zwar kein Entgelt für Leistungen des Franchisenehmers an den Franchisegeber - etwa in Form der Inanspruchnahme des Warenwirtschaftssystems - dar. Sie können aber den Vorsteuerabzug nachträglich gem. § 17 UStG mindern.
FG Münster v. 5.3.2020 - 5 K 1670/17 U
コメント