In der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111), verlangt der Bundesrat eine steuerfreie Auszahlung der Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Unter die Befreiung würde demnach auch, eine vom Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie fallen.
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