Ein ausländischer PKW unterliegt der deutschen Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Halter seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das Auto ihm zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftStG entfällt, wenn das Fahrzeug von Personen benutzt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
FG Hamburg 14.4.2011, 2 K 246/10
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