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Digitale Wirtschaftsgüter sollen sofort abgeschrieben werden können

Bund und Länder haben sich in einem Beschlusspapier vom 19.1.2021 darauf geeinigt, dass zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden dürfen. Steuerlich gefördert werden sollen vor allem die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung.


Quelle: Bundesregierung: Beschlusspapier v. 19.1.21


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