top of page

Digitale Wirtschaftsgüter sollen sofort abgeschrieben werden können

Bund und Länder haben sich in einem Beschlusspapier vom 19.1.2021 darauf geeinigt, dass zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden dürfen. Steuerlich gefördert werden sollen vor allem die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung.


Quelle: Bundesregierung: Beschlusspapier v. 19.1.21


Comments


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page