Durch die Anhebung des Mindestlohns (von 9.60 EUR seit 1.7.21 bis 10,45 EUR ab 1.7.22) muss, wer unter der 450-EUR-Minijob-Grenze bleiben will, weniger arbeiten, sonst wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob mit Gleitzone (450,01 EUR und 1.300 EUR). Wer die Arbeitszeit nicht reduzieren will, für den ist die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung die Lösung.
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