Eine Stiftung & Co. KG ist nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen. Die Kommanditanteile stellen daher kein begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne von § 13a ErbStG dar.
FG Münster 27.2.20, 3 K 3593/16F, Rev. BFH II R 9/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. XXXXXX
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