Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
- Ibrahim Cakir
- 4. Juli 2022
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Eine einheitliche, in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlte Entschädigung kann vorliegen, wenn alle Teilleistungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit eine Teilentschädigung (sog. Startprämie) dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei der Transfergesellschaft vorzeitig kündigt, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt.
Quelle: BFH 6.12.21, IX R 10/21, iww.de/astw, Abruf-Nr. 229266

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