Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen ‒ ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind ‒ nicht erheblich, d.h., um mindestens 25 % unterschritten wird, so eine aktuelle Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern.
FG Mecklenburg-Vorpommern 23.10.19,3 K 276/15, Rev.BFH IX R 33/19,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214531
Comments