Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. d.§ 23 EStGdar.
BFH 3.9.19,IX R 12/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.213593
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. d.§ 23 EStGdar.
BFH 3.9.19,IX R 12/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.213593