Einziehung einer Forderung ist keine Veräußerung
- Ibrahim Cakir
- 24. Mai 2020
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Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. d.§ 23 EStGdar.
BFH 3.9.19,IX R 12/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.213593
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