Einziehung von Geschäftsanteilen trotz negativer Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 GmbHG
- Ibrahim Cakir
- 12. Mai 2022
- 1 Min. Lesezeit
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen.
BGH v. 10.11.2020 - II ZR 211/19

Comments