Erbschaftsteuer: Kein Bewertungsabschlag bei Erwerb eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks
- Ibrahim Cakir
- 19. Apr. 2020
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Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück ist kein bebautes Grundstück im Sinne des Befreiungstatbestands des § 13c ErbStG. Vielmehr beschränkt sich die Bewertung des Grundbesitzes auf den abgezinsten Bodenwert zzgl. des kapitalisierten Erbbauszinses, die von jeder Nutzung zu Wohnzwecken unabhängig sind.
FG Düsseldorf 19.3.2014, 4 K 1106/13 Erb
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