Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG 2006 kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
BFH 13.7.2011, VI R 61/10
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