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Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sog. 90-Prozent-Grenze gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG

Berücksichtigt das Finanzamt bei der Berechnung der Schenkungsteuer bezüglich der Schenkung aller Anteile einer GmbH die Möglichkeiten der Steuerentlastung gem. §13a, b ErbStG nicht, da die 90-Prozent-Grenze des §13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG überschritten wurde, ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung begründet, da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslegung des §13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestehen.

FG Münster v. 3.6.2019 - 3 V 3697/18

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